Mischna
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Related%20passage zu Kiddushin 2:10

הַמְקַדֵּשׁ בִּתְרוּמוֹת וּבְמַעַשְׂרוֹת וּבְמַתָּנוֹת וּבְמֵי חַטָּאת וּבְאֵפֶר חַטָּאת, הֲרֵי זוֹ מְקֻדֶּשֶׁת, וַאֲפִלּוּ יִשְׂרָאֵל:

Wenn man eine Frau mit Terumoth (Terumah Gedolah und Terumath Ma'aser) oder mit Ma'aseroth (Ma'aser Rishon und Ma'aser Ani) oder mit (priesterlichen) Gaben (Schulter, Wangen und Schlund) verlobt oder mit dem Wasser der [Asche] der roten Färse [Sie können an diejenigen verkauft werden, die unrein sind, um sie zu bringen oder zu füllen; Es ist jedoch verboten, eine Gebühr für das Streuen oder Kiddusch zu erheben, dh die Asche ins Wasser zu legen.] oder mit der Asche der roten Färse—sie ist verlobt. Und sogar ein Israelit. [Dies ist beabsichtigt: Sogar ein Israelit, an den Terumoth und (priesterliche) Geschenke aus dem Haus des Vaters seiner Mutter fielen, ein Cohein, den er (der Israelit) erworben hatte und den er an Cohanim verkaufen kann—Wenn er eine Frau mit ihnen verlobt hat, ist sie verlobt. Und selbst wenn Terumah nicht auf ihn gefallen wäre, sondern Tevel, von dem Terumah noch nicht genommen worden war, da derjenige, von dem er es erbt, ein Cohein, Terumah genommen haben sollte, der zu ihm zurückkehren würde—Auch dieser Israelit, der es erbt, trennt die Terumah, die er als seine an Cohanim verkaufen kann. Denn Geschenke, die noch nicht angenommen wurden, gelten als angenommen. "]

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